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Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung



Schweizer Hauseigentümerinnen und Wohnungseigentümer werden nebst der Vermögensbesteuerung ihrer Liegenschaften zusätzlich auf dem theoretischen Einkommen besteuert, dass sie erzielen könnten, wenn sie ihr Wohneigentum vermieten würden - dem Eigenmietwert.

Ein abstraktes Konstrukt, das schon seit längerer Zeit nicht mehr marktgerecht funktioniert:

Während Mietzinsen sich eher rückläufig verhalten, steigen die Eigenmietwerte von Wohnliegenschaften an.

Nach verschiedenen politischen Fehlschlägen und Misserfolgen erhält nun eine parlamentarische Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung breiten Zuspruch.

Diese sieht vor, die Besteuerung des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz abzuschaffen - man erinnere sich an die im Herbst 2016 medienwirksam vom Hauseigentümerverband eingereichte Petition - und gleichzeitig die steuerlichen Abzüge für Wohneigentümer einzuschränken.

Insbesondere Ersterwerbende sollen im Sinne der verfassungsrechtlichen Wohneigentumsförderung unterstützt werden.

Am 16. Februar 2018 hat die zuständige ständerätliche Kommission die Arbeiten zur Umsetzung der Initiative aufgenommen. Als junger Bürger begrüsse ich diese Entwicklung sehr, schien doch der Traum vom Eigenheim für meine Generation jüngst in immer weitere Ferne gerückt zu sein.

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